IHR SCHEIDUNGSANWALT IN LEIPZIG

Die Kanzlei Alznauer ist eine auf Familienrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei in Leipzig. Unser Know How als Scheidungsanwälte in Leipzig und langjährige Erfahrungen, sind die Garantie für eine erfolgreiche Zusammenarbeit für Ihre Scheidung.

Wenn ihre Ehe gescheitert ist und Sie einen kompetenten rechtlichen Beistand suchen, dann kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines unverbindlichen kostenfreien Erstberatungsgespräch. Terminvereinbarungen sind in der Regel jederzeit kurzfristig möglich.

ANWÄLTINNEN DER KANZLEI ALZNAUER

Rechtsanwältin_Alznauer

Katrin Alznauer

Rechtsanwältin
Scheidungsanwalt-Leipzig-Hanisch

Anja Hanisch

Rechtsanwältin
Scheidungsanwältin Helen Regulski

Helen Regulski

Angestellte Rechtsanwältin

Wir sind Ihre Scheidungsanwältinnen in Leipzig und haben die Fachanwaltslehrgänge für Familienrecht abgeschlossen. Dieses Wissen und unsere Erfahrungen nutzen wir erfolgreich, um unsere Mandanten im Scheidungsverfahren zu vertreten.

Hauptsächlich arbeiten wir in Leipzig und Umgebung, aber wir können auch je nach Erfordernis deutschlandweit unsere Mandanten vertreten. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass Sie einen Termin in unserem Büro wahrnehmen. Die gesamte Kommunikation kann auch per Telefon und Mail erfolgen.

Weitere Informationen zu Kontaktmöglichkeiten lesen Sie HIER.

DAS SAGEN UNSERE MANDANTEN ÜBER DIE KANZLEI ALZNAUER

Unsere Bewertung bei Google:
4,7 von 5

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Wann braucht man einen Scheidungsanwalt in Leipzig

Wenn man sich in Deutschland scheiden lassen möchte, dann besteht generell eine Anwaltspflicht. Für Sie als Scheidungswillige bedeutet das, dass sich mindestens einer der Ehepartner anwaltlich vertreten lassen muss. Für eine Scheidung wird in der Regel nur dann ein Anwalt beauftragt, wenn man sich über die Scheidungsfolgen einig ist.

In diesem Fall spricht man von einer Einvernehmlichen Scheidung. Diese Form der Scheidung ist gleichzeitig die kostengünstigste Möglichkeit eine Ehe zu beenden. Denn für Sie entstehen nur Kosten für einen Anwalt.

Mehr zur Einvernehmlichen Scheidung erfahren Sie unter nachstehendem Link.

WELCHE AUFGABEN HAT EIN ANWALT?

Die Hauptaufgabe eines Scheidungsanwaltes ist die 100%-ige Interessenvertretung seines Mandanten im gesamten Scheidungsverfahren. Dazu zählt im ersten Schritt die Aufklärung darüber, wann eine Ehe als gescheitert angesehen wird. Denn hier ist die Einhaltung des Trennungsjahres von entscheidender Bedeutung.

Die Trennung von Tisch und Bett sowie eventuelle Versöhnungsversuche innerhalb des Trennungsjahres sind dabei entscheidende Aspekte. Wenn Sie nähere Informationen zum Trennungsjahr wünschen dann kontaktieren Sie uns, um eventuelle Fehler zu vermeiden.

Weitere Aufgaben von Scheidungsanwälten sind die Betreuung aller Familiensachen. Dazu zählen zum Beispiel: Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Umgangsrechte, gemeinsamer Hausrat oder auch Immobilien.

Die Einreichung des Antrages auf Ehescheidung erfolgt unter Berücksichtigung aller eventuell anzuhängenden Folgesachenanträge.

Bei der Klärung zu den Folgen einer Scheidung kann es notwendig sein, dass eine notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt wird. Wir wissen dabei genau worauf es bei der Ausfertigung ankommt und können Ihnen Notariate empfehlen, mit denen wir langjährige Erfahrungen haben.

Sollten Sie finanziell nachweislich keine Möglichkeit haben die Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen, dann helfen wir Ihnen bei der Beantragung der Verfahrenskostenhilfe zu stellen.

DIE PFLICHTEN EINES SCHEIDUNGSANWALTES

Bei Trennungen und im Scheidungsverfahren offenbaren Mandanten Ihrer Scheidungsanwältin oftmals höchst private Informationen. Diese benötigt ein Anwalt, um eine qualitative Betreuung zu ermöglichen.

Laut Gesetz ((§ 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)) ist ein Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich also sicher sein, dass Ihre Informationen niemals an Dritte weitergegeben werden.

WIE ARBEITET DIE KANZLEI ALZNAUER?

Innerhalb der Kanzlei Alznauer gilt als oberster Grundsatz, die Bedürfnisse und Wünsche des Mandanten zu erfüllen. Das bedeutet, dass wir je nach Beauftragung, bei der Klärung von Folgesachen vermittelnd oder im Namen des Mandanten auch energisch auftreten.

Dabei ist es natürlich garantiert, dass wir Sie immer über die jeweiligen Folgen im Vorfeld aufklären, um mit Ihnen gemeinsam den für Ihre Situation richtigen Weg zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und den Gerichtskosten zusammen. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei der Verfahrenswert (Streitwert/ Gegenstandswert). Es handelt sich dabei nicht um den Zahlwert sondern dieser Wert dient der Berechnungsgrundlage. Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem 3 fachen monatl. Nettogehalt beider Partner. Aus den geltenden Gerichtskosten- und Rechtsanwaltskostenvergütungsgesetz ergeben sich dann die jeweiligen Zahlbeträge. Dies stellt die einfachste Berechnung für eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich und ohne eigene Kinder dar. Eine grobe Orientierung zur Berechnung bildet der Smartrechner. Betrachten Sie die berechneten Kosten bitte als Anhaltswert. Sprechen Sie uns an und wir erklären Ihnen wie Sie Kosten sparen können.

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Eventuelle Eheverträge 2. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder 3. Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie 4. Regelungen die Sie im Umgang oder der Sorge für gemeinsame Kinder getroffen haben 5. Unterlagen für den Versorgungsausgleich, insofern dieser durchgeführt wird. Hinweis: Bei streitigen Scheidungen können unter Umständen noch mehr Unterlagen zur Klärung notwendig sein.

Grundsätzlich ist das Trennungsjahr einzuhalten. Der Scheidungsantrag wird daher ca. 2-3 Monate vor Ablauf eingereicht, da selbst eine einvernehmliche Scheidung diese Zeit zur Bearbeitung in Anspruch nimmt. Je weniger Folgesachen, z.Bsp. Versorgungsausgleich. Zugewinnausgleich, Sorge und Umgang gemeinsamer Kinder zu klären ist, umso schneller verläuft die Scheidung. Als Ziel gilt es also immer möglichst alle Themen einvernehmlich zu klären, um so Kosten und Zeit zu sparen.

Das Trennungsjahr beginnt mit der Aussage eines Partners, dass er sich trennen möchte. In diesem Zusammenhang muss dann die räumliche Trennung erfolgen. Dies kann innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung/ -haus erfolgen oder durch Auszug eines Partners. In Härtefällen kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Hier muss aber der Härtefall gegenüber dem Gericht aufgezeigt und bewiesen werden. Das Trennungsjahr sollten Sie nutzen, um alle wichtigen Unterlagen und Bankkonten zu sichern. Wir beraten Sie auch hier an was Sie noch alles denken müssen und was in Ihrem Fall wichtig ist.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen scheidungswilligen Ehegatten. Innerhalb dieser kann geregelt werden, wie die Verteilung des Vermögens und des Hausrates erfolgen soll. Weiterhin kann in ihr festgehalten werden, wie der Umgang und die Sorge mit gemeinsamen Kindern erfolgen kann bzw. soll. Vorteil einer solchen Vereinbarung ist die außergerichtliche Klärung der Scheidungsfolgen und dadurch die Einsparung von Kosten und langwierigen Streitigkeiten vor Gericht.

Eine Scheidung mit nur einem Anwalt ist möglich und sinnvoll bei einer Einvernehmlichen Scheidung. Das bedeutet, wenn Sie sich mit ihrem Ehegatten über alle Scheidungsfolgen einig sind und keine Streitigkeiten bestehen, dann spricht man von „einvernehmlich scheiden lassen. In diesem Fall genügt es, wenn einer der Ehepartner den Anwalt beauftragt. Achtung: Der Anwalt darf nur den beauftragenden Mandanten vertreten. Eventuelle Fragen zu aufkommenden Unstimmigkeiten beim anderen Partner dürfen nicht beratend beantwortet werden, da nur ein Ehegatte vertreten werden kann.