Ihr Scheidungsanwalt in Chemnitz

Denken Sie an eine Scheidung?

Wir sind Ihre Spezialisten in Chemnitz, wenn es um familienrechtliche Fragen geht.

Kostenfreie Erstberatung beim Spezialisten für Scheidung

Bei einer Ehescheidung geht es um höchst persönliche Angelegenheit, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant bedürfen.

Wenn Sie beabsichtigen sich scheiden zu lassen, dann ist eine sehr gute Beratung wichtig, um die Weichen für die Zukunft zu stellen. 

Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können, unter welchen Voraussetzungen eine Scheidung durchgeführt werden kann und geben Ihnen eine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise.

Auch über die zu erwartenden Kosten klären wir Sie auf, denn Transparenz ist uns wichtig.

Nutzen Sie gegebenenfalls auch unsere Seite Scheidungsanwalt Chemnitz oder Scheidungsanwalt Leipzig, um sich weiterführend zu informieren.

Im Familienrecht spezialisiert! Wir werden Ihnen kompetent helfen.

Wenn Sie den Entschluss für eine Scheidung getroffen haben, müssen Sie ein Trennungsjahr einhalten. Nach Ablauf des Trennungsjahres können wir beim zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag einreichen.

Wir stehen Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfahrung bei Ihrer Scheidung zur Seite.

Haben Sie Fragen oder wollen sich einvernehmlich scheiden, dann nutzen Sie die einfache Möglichkeit der Online Kommunikation. Wir bieten Ihnen bei Scheidungsfragen eine kostenfreie Erstberatung.

Hier haben Sie die Chance uns persönlich kennenzulernen und ein Gefühl für unsere Arbeitsweise zu bekommen. Als erfahrene Scheidungsanwälte kennen wir die Rechtsgrundlagen und können Ihnen Auskünfte zu Ihren Fragen und Hinweise zum weiteren Vorgehen geben.

Rechtsanwältin_Alznauer

RAin Katrin Alznauer

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Scheidungsanwalt-Leipzig-Hanisch

RAin Anja Hanisch

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Scheidungsanwältin Helen Regulski

Helen Regulski

Assessorin

angestellt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich & kostenfrei:

    Häufig gestellte Fragen

    Scheidungskosten setzen sich aus den Anwalts- und den Gerichtskosten zusammen. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei der Verfahrenswert (Streitwert/ Gegenstandswert). Es handelt sich dabei nicht um den Zahlwert sondern dieser Wert dient der Berechnungsgrundlage. Der Verfahrenswert berechnet sich aus dem 3 fachen monatl. Nettogehalt beider Partner. Aus den geltenden Gerichtskosten- und Rechtsanwaltskostenvergütungsgesetz ergeben sich dann die jeweiligen Zahlbeträge. Dies stellt die einfachste Berechnung für eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich und ohne eigene Kinder dar. Eine grobe Orientierung zur Berechnung bildet der Smartrechner. Betrachten Sie die berechneten Kosten bitte als Anhaltswert. Sprechen Sie uns an und wir erklären Ihnen wie Sie Kosten sparen können.

    Wenn Sie sich scheiden lassen wollen benötigen Sie folgende Unterlagen:

    1. Eventuelle Eheverträge 2. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder 3. Heiratsurkunde oder eine beglaubigte Kopie 4. Regelungen die Sie im Umgang oder der Sorge für gemeinsame Kinder getroffen haben 5. Unterlagen für den Versorgungsausgleich, insofern dieser durchgeführt wird. Hinweis: Bei streitigen Scheidungen können unter Umständen noch mehr Unterlagen zur Klärung notwendig sein.

    Grundsätzlich ist das Trennungsjahr einzuhalten. Der Scheidungsantrag wird daher ca. 2-3 Monate vor Ablauf eingereicht, da selbst eine einvernehmliche Scheidung diese Zeit zur Bearbeitung in Anspruch nimmt. Je weniger Folgesachen, z.Bsp. Versorgungsausgleich. Zugewinnausgleich, Sorge und Umgang gemeinsamer Kinder zu klären ist, umso schneller verläuft die Scheidung. Als Ziel gilt es also immer möglichst alle Themen einvernehmlich zu klären, um so Kosten und Zeit zu sparen.

    Das Trennungsjahr beginnt mit der Aussage eines Partners, dass er sich trennen möchte. In diesem Zusammenhang muss dann die räumliche Trennung erfolgen. Dies kann innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung/ -haus erfolgen oder durch Auszug eines Partners. In Härtefällen kann eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres erfolgen. Hier muss aber der Härtefall gegenüber dem Gericht aufgezeigt und bewiesen werden. Das Trennungsjahr sollten Sie nutzen, um alle wichtigen Unterlagen und Bankkonten zu sichern. Wir beraten Sie auch hier an was Sie noch alles denken müssen und was in Ihrem Fall wichtig ist.

    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen scheidungswilligen Ehegatten. Innerhalb dieser kann geregelt werden, wie die Verteilung des Vermögens und des Hausrates erfolgen soll. Weiterhin kann in ihr festgehalten werden, wie der Umgang und die Sorge mit gemeinsamen Kindern erfolgen kann bzw. soll. Vorteil einer solchen Vereinbarung ist die außergerichtliche Klärung der Scheidungsfolgen und dadurch die Einsparung von Kosten und langwierigen Streitigkeiten vor Gericht.

    Eine Scheidung mit nur einem Anwalt ist möglich und sinnvoll bei einer Einvernehmlichen Scheidung. Das bedeutet, wenn Sie sich mit ihrem Ehegatten über alle Scheidungsfolgen einig sind und keine Streitigkeiten bestehen, dann spricht man von „einvernehmlich scheiden lassen. In diesem Fall genügt es, wenn einer der Ehepartner den Anwalt beauftragt. Achtung: Der Anwalt darf nur den beauftragenden Mandanten vertreten. Eventuelle Fragen zu aufkommenden Unstimmigkeiten beim anderen Partner dürfen nicht beratend beantwortet werden, da nur ein Ehegatte vertreten werden kann.