Kanzlei-Alznauer-Familienrecht-Scheidungsanwalt-Leipzig

Nachehelicher Unterhalt in Leipzig

Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann dennoch ein Anspruch auf Unterhalt bestehen.

Nachehelicher Unterhalt kurz erklärt

Ein Anspruch entsteht nicht automatisch durch die Scheidung. Er setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund, Bedürftigkeit und die Leistungsfähigkeit des anderen geschiedenen Ehegatten voraus. Entscheidend sind unter anderem Kinderbetreuung, Gesundheit, Alter, Erwerbsmöglichkeiten, Einkommen und mögliche ehebedingte Nachteile.

Mögliche Gründe für einen Anspruch

Betreuung gemeinsamer Kinder

Die Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes kann einen Unterhaltsanspruch begründen. Alter und Betreuungsbedarf des Kindes sowie vorhandene Betreuungsmöglichkeiten sind dabei zu berücksichtigen.

Alter oder Krankheit

Eine Erwerbstätigkeit kann aufgrund des Alters, einer Krankheit oder eines Gebrechens ganz oder teilweise unzumutbar sein.

Erwerbslosigkeit oder geringes Einkommen

Unterhalt kann in Betracht kommen, wenn trotz angemessener Bemühungen keine geeignete Arbeit gefunden wird oder das eigene Einkommen nicht ausreicht.

Ausbildung oder besondere Umstände

Auch eine ehebedingt unterbrochene Ausbildung, eine Fortbildung, eine Umschulung oder besondere Billigkeitsgründe können relevant sein.

Was für die Prüfung wichtig ist

Die Berechnung beginnt nicht mit einer festen Quote. Zunächst werden der konkrete Unterhaltsgrund, der Bedarf, die anrechenbaren Einkünfte und die Leistungsfähigkeit geprüft. Auch Steuern, Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingte Kosten, weitere Unterhaltspflichten und der Wohnwert einer Immobilie können eine Rolle spielen.

Für die Dauer und mögliche Begrenzung sind besonders die Gestaltung der Ehe, die Betreuung gemeinsamer Kinder, die Ehedauer und ehebedingte Nachteile bedeutsam. Eine pauschale Aussage zur Höhe oder Laufzeit ist deshalb ohne Prüfung der Unterlagen nicht belastbar.

Unterschied zum Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt betrifft den Zeitraum zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung. Mit der Rechtskraft endet dieser Anspruch. Nachehelicher Unterhalt folgt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und muss gesondert geprüft und geltend gemacht werden.

Anspruch rechtzeitig sichern

Unterhalt für vergangene Zeiträume kann nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden. Wer einen möglichen Anspruch prüfen möchte, sollte deshalb frühzeitig und nachweisbar Auskunft oder Zahlung verlangen. Auch bestehende Vereinbarungen sollten vor einer Änderung oder Unterzeichnung rechtlich geprüft werden.

Hilfreiche Unterlagen

  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide
  • Nachweise zu weiteren Einkünften
  • Unterlagen zur Kinderbetreuung
  • Nachweise zu Krankheit oder Erwerbseinschränkungen
  • Belege zu Vorsorge, Krediten und Wohnkosten
  • Vorhandene Eheverträge und Vereinbarungen
  • Bisheriger Schriftverkehr zum Unterhalt

Häufige Fragen

Besteht nach jeder Scheidung ein Unterhaltsanspruch?

Nein. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung. Ein Anspruch setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund sowie Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit voraus.

Wie lange wird nachehelicher Unterhalt gezahlt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Anspruch kann herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Maßgeblich sind insbesondere ehebedingte Nachteile, Ehedauer, Kinderbetreuung und die persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse.

Wirkt sich eine neue Partnerschaft aus?

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann rechtlich relevant sein. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss anhand der tatsächlichen Lebensverhältnisse geprüft werden.

Kann nachehelicher Unterhalt vereinbart werden?

Vereinbarungen sind möglich. Je nach Zeitpunkt und Inhalt können besondere Formvorgaben gelten. Beide Seiten sollten die wirtschaftlichen Folgen vor der Unterzeichnung unabhängig prüfen lassen.

Kann gezahlter Unterhalt steuerlich berücksichtigt werden?

Unterhaltszahlungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei kommen unterschiedliche Wege mit verschiedenen Voraussetzungen und Folgen für beide Beteiligten in Betracht. Eine steuerliche Beratung ist deshalb sinnvoll.

Rechtsgrundlagen: § 1569 BGB, § 1578b BGB, § 1585b BGB und § 10 EStG. Stand: Oktober 2026. Die Informationen ersetzen keine Einzelfallprüfung.

Verwandte Themen

Nachehelichen Unterhalt persönlich prüfen

Katrin Alznauer und Linda Bilz sind Ihre hauptsächlichen Ansprechpartnerinnen am Leipziger Standort.

Beratung anfragen0341 236 800 60

Die Erstberatung zu einer Scheidung ist kostenfrei. Für die Beratung zum nachehelichen Unterhalt berechnen wir eine Pauschale von 100 Euro. Bei einer anschließenden Beauftragung wird diese Pauschale vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet.