Kanzlei-Alznauer-Familienrecht-Scheidungsanwalt-Leipzig

Digitaler Informationsassistent der Kanzlei Alznauer

Hallo, ich bin ALIA.

Ihre erste Orientierung im Familienrecht.

Ich beantworte allgemeine Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt und Kindern. Anschließend helfe ich Ihnen, den passenden nächsten Schritt und die richtige Ansprechpartnerin zu finden.

ALIA bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine persönliche Rechtsberatung. Bitte geben Sie keine vertraulichen oder sensiblen Falldaten ein.

Ohne persönliche FalldatenSie wählen ausschließlich vorbereitete Themen und Fragen aus.
Von der Kanzlei gepflegtDie Informationen werden von der Kanzlei Alznauer bereitgestellt.
Direkter persönlicher KontaktBei Bedarf gelangen Sie unmittelbar zur Terminanfrage.

Orientierung nach Ihrem Anliegen

Wobei kann ALIA Ihnen helfen?

Wählen Sie das Thema, das Ihrer aktuellen Situation am nächsten kommt. Sie müssen noch nicht genau wissen, welche rechtliche Frage dahintersteht.






Einfach und diskret

So funktioniert ALIA

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Thema auswählen

Sie wählen aus vorbereiteten familienrechtlichen Themen. Eine ausführliche Beschreibung Ihres Falls ist nicht erforderlich.

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ALIA zeigt kurze allgemeine Informationen, passende Beiträge und Hinweise zur Vorbereitung.

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Sie können direkt einen Termin in Leipzig oder Chemnitz anfragen oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Häufige erste Fragen

Was Sie vor einer persönlichen Beratung wissen können

Kann ich schon vor einer endgültigen Trennungsentscheidung einen Termin anfragen?

Ja. Sie müssen Ihre Entscheidung noch nicht abschließend getroffen haben. Eine Beratung kann helfen, Fragen zu Kindern, Finanzen, Wohnung und dem möglichen weiteren Vorgehen zu ordnen.

Wann ist eine Scheidung grundsätzlich möglich?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das Scheitern grundsätzlich vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder der andere Ehegatte zustimmt. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, muss persönlich geprüft werden.

§ 1565 BGB · § 1566 BGB

Benötigen bei einer einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten eine Anwältin?

Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Ob auch die andere Seite eine eigene anwaltliche Vertretung benötigt, hängt davon ab, ob sie eigene Anträge stellen möchte und welche Fragen geregelt werden sollen. ALIA ersetzt diese persönliche Prüfung nicht.

§ 114 FamFG

Kann ALIA Unterhalt berechnen oder Fristen prüfen?

Nein. Unterhaltsfragen hängen von persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Umständen ab. ALIA erklärt allgemeine Zusammenhänge und hilft bei der Vorbereitung. Berechnungen, Fristen und Ansprüche werden ausschließlich im persönlichen Mandat geprüft.

Was kostet die Erstberatung?

Die Erstberatung ist bei Scheidungsfragen kostenfrei. Bei allen anderen familienrechtlichen Anliegen wird eine Pauschale von 100 Euro berechnet. Bei einer anschließenden Beauftragung wird diese Pauschale vollständig auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Wer berät mich persönlich?

Am Leipziger Standort sind Katrin Alznauer und Linda Bilz die hauptsächlichen Ansprechpartnerinnen. Am Chemnitzer Standort sind Katrin Alznauer und Berit Werner die hauptsächlichen Ansprechpartnerinnen. Berit Werner unterstützt die Kanzlei als freie Mitarbeiterin bei Bedarf.

Was ALIA kann

  • Allgemeine familienrechtliche Fragen verständlich einordnen
  • Passende Informationen und Kanzleibeiträge anzeigen
  • Bei der Vorbereitung auf ein Erstgespräch helfen
  • Zur richtigen Ansprechpartnerin und Terminanfrage führen

Was ALIA nicht kann

  • Keine persönliche Rechtsberatung erteilen
  • Keine Ansprüche, Fristen oder Erfolgsaussichten prüfen
  • Keine individuellen Unterhaltsbeträge berechnen
  • Keine anwaltliche Vertretung oder Terminbestätigung ersetzen

Persönlich, wenn es darauf ankommt

ALIA führt Sie zur Kanzlei, nicht an ihr vorbei.

Die Antworten basieren auf allgemeinen Informationen der Kanzlei Alznauer. Persönliche rechtliche Einschätzungen erfolgen ausschließlich durch unsere Anwältinnen. Bei gerichtlichen Schreiben oder laufenden Fristen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an die Kanzlei.

Welche Frage beschäftigt Sie gerade?

Starten Sie mit einer allgemeinen Orientierung. Persönliche Angaben werden erst im getrennten Kontaktformular abgefragt.

Informationsstand: Oktober 2026. Verwendete Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch und FamFG. Die Inhalte ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.